Zuzahlungsbefreiung für 2018


Antrag schon jetzt möglich
Zuzahlungsbefreiung für 2018

Neues Jahr, neue Behördenanträge: Wer seine Zuzahlungen zu Kassenleistungen begrenzen will, kann schon jetzt einen Befreiungsantrag für das ganze Jahr 2018 stellen. Wann dies sinnvoll ist.

Bis zum 18. Lebensjahr erstatten die Krankenkassen Gesundheitsleistungen komplett, darunter Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Arzneimittel. Erwachsene sind hingegen zu einer Zuzahlung verpflichtet – die allerdings nie mehr als 10 Euro pro Medikament beträgt.

Höhe der Zuzahlungsbeträge ist gedeckelt

Wer besonders häufig Kassenleistungen in Anspruch nimmt, kann aufatmen: Jeder gesetzlich Versicherte ist von Zuzahlungen befreit, die zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Für chronisch Kranke gilt die Regelung bereits ab einem Prozent. Für Angehörige wie den Ehepartner können Freibeträge geltend gemacht werden. Ausgenommen von diesen Regelungen sind alle Versorgungsmaßnahmen, die die gesetzlichen Kassenleistungen übersteigen, so etwa Individuelle Gesundheitsleistungen.

Befreiungsantrag zu Jahresbeginn spart das Belegesammeln

Die Zuzahlungsbefreiung muss jedes Kalenderjahr neu bei der entsprechenden Krankenkasse beantragt werden. Ist abzusehen, dass die Zuzahlungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird, lohnt es sich, bereits zu Beginn des Jahres einen Befreiungsantrag zu stellen und den entsprechenden Betrag vorab zu entrichten. Das erspart das Sammeln aller Belege für in Anspruch genommene Kassenleistungen. Auf Rezepten trägt der verordnende Arzt dann einen Befreiungsvermerk ein, zudem können Patienten in der Apotheke einen Befreiungsbescheid der Krankenkasse vorlegen.

Ab welchem Betrag die Zuzahlungsbefreiung gilt, können Sie mithilfe eines Zuzahlungsrechners ermitteln.

Quelle: Bayerische Landesapothekerkammer

News

Schlaf: Nicht zu kurz und nicht zu lang
Schlaf: Nicht zu kurz und nicht zu lang

Die Mitte macht´s

Viel hilft viel? Das gilt offenbar nicht beim Thema Schlaf. Denn nicht nur zu wenig Schlaf scheint Menschen schneller altern zu lassen. Das gleiche gilt wohl auch für zu viel Schlaf.   mehr

Hitze bedroht Gehirn und Nerven
Hitze bedroht Gehirn und Nerven

Von Schlaganfall bis Delir

Sommerliche Wärme wird von vielen Menschen als angenehm empfunden. Doch anhaltende Hitze und tropische Nächte können ernsthafte gesundheitliche Folgen haben – insbesondere für das Gehirn.   mehr

Wie viel Schreien ist normal?
Wie viel Schreien ist normal?

Quälende Säuglingskoliken

Viele Eltern kennen die Situation: Das Baby ist satt, frisch gewickelt und gesund – und schreit trotzdem über Stunden. Gerade in den ersten Lebensmonaten können sogenannte Säuglingskoliken Familien an ihre Belastungsgrenzen bringen. Was ist normal und wann muss das Schreien abgeklärt werden?   mehr

Augentropfen: 10 häufige Fehler
Eine Frau gibt Augentropfen ins Auge sein - sie versucht dabei, das Auge nicht zu berühren, um eine Verkeimung zu verhindern.

Was schief gehen kann

Ob bei einer Bindehautentzündung, Verletzungen des Auges oder einem hohen Augendruck: Augentropfen werden in vielen Fällen verordnet. Bei der Anwendung sollte man aber einige Fehlerquellen vermeiden.   mehr

Hilfe fürs Arthroseknie
Hilfe fürs Arthroseknie

Schmerzgele und -pflaster

Kniearthrose ist schmerzhaft – doch nicht immer ist der Griff zur Tablette nötig. Denn schmerzende Kniegelenke lassen sich auch von außen effektiv behandeln. Und zwar mit Schmerzpflastern und Schmerzgelen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juli

Sicher feiern mit Diabetes

Sicher feiern mit Diabetes

Ob Badesee oder Festival

Grillpartys, Musikfestivals oder entspannte Nachmittage am Badesee gehören für viele Menschen zu den ... Zum Ratgeber
Stern-Apotheke
Inhaber Apotheker M. Reza Mir Ghomizadeh
Telefon 04141/6 25 19
Fax 04141/6 91 14
E-Mail apostern-stade@t-online.de